Widerrufsrecht - Rücktritt vom Kauf

1. Der Kunde hat als Endverbraucher ein 14 tägiges Widerrufsrecht und kann in dieser Zeit vom Vertrag, ohne Angabe von Gründen zurücktreten . Die Frist beginnt mit der Warenübergabe an, bzw. Paketannahme durch den Kunden, oder von diesem Beauftragten.

2. Um den Anspruch auf das Widerrufsrecht geltent zu machen, genügt eine schriftliche Mitteilung innerhalb der Widerrufsfrist. Nach erfolgtem Widerruf, melden wir uns bei Ihnen um das weitere Vorgehen abzuklären.

3. Der Kunde darf die Ware vor Rücksendung nicht zum Zweck der Vorteilserlangung, oder der unentgeldlichen Nutzung der Ware in Gebrauch nehmen. Schon bei geringen Gebrauchsspuren, Abnutzung, Verschmutzung o. ä. die eine Wertminderung der Ware darstellen, wird die Differenz zwischen bereits geleisteter Gegenleistung und festgestellter Minderung des Warenwertes nach vernünftigen kaufmännischen Kriterien mit der Kaufpreisrückerstattung verrechnet.

4. Bildträger, Videos und DVDs die entsiegelt wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

5. Elektrische/elektronische Bausätze, die installiert/montiert wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

6. Dünger und Zusatzstoffe, Vitaminpräparate, Hormonprodukte und weitere Flüssigkeiten die an den Verschlüssen entsiegelt wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

7. Bongs und Wasserpfeifen werden vor dem Versand geprüft und sind vom umtasch ausgeschlossen.

8. Pakete und Päckchen die unfrei an uns versendet wurden, werden nicht angenommen!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Mit einer Bestellung werden folgende Geschäftsbedingungen anerkannt. Bestellungen nur per E-Mail oder im Laden..

Bestellungen:
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Der Mindestbestellwert liegt bei 25, - EU netto.und muß komplett bezahlt werden. Im laden Sachen die nicht auf Lager sind reicht die hälfte und bei der abholung der rest (keine Tel. Bestellung).

Wird die Ware innerhalb 3 Monate nicht abgeholt, verfällt die Anzahlung und die Ware bleibt Eigentum vom Heaven.

Ausnahmen behalten wir uns vor.

Sie können uns Tel. erreichen: Montags bis Freitags von 12:00 - 17:00 und am Samstag von 12:00 - 15:00 Uhr
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Das Fax steht Ihnen ständig zur Verfügung.

Lieferzeiten:
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Die Lieferungen erfolgen schnellst möglichst oder nach Vereinbarung. Teillieferungen sind ausdrücklich vorbehalten. Der
Besteller ist 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Ware, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht auf Lager ist, wird
ausdrücklich nur auf Wunsch nachgeliefert.

Preise:
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Alle Preise gelten zzgl. Der gesetzlichen MwSt. ab Lager. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Preisänderung behalten wir uns vor. Mit Erscheinen dieser Homepage Preisliste verlieren alle anderen ihre Gültigkeit.

Reklamationen:
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Da unsere Artikel teils handgearbeitet sind können sie geringfügig vom Foto abweichen. Abweichungen sind kein
Reklamationsgrund. Gebrauchte Artikel werden von uns nicht zurück genommen. Eventuell auftretende Mängel müssen uns
im Laden oder per E-mail, binnen 2 Tagen, nach Erhalt der Ware vorliegen. Alle zurückgesendeten Pakete müssen frei gemacht werden.

Zahlungsziel:
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Bei nicht abgeholten Ware behalten wir uns vor, 15 % des Bestellwertes für Verwaltungskosten,sowie die
Frachtkosten zu berechnen. Rechnungen die nicht im Zeitraum von 30 Tagen beglichen werden verlieren die ausgewiesenen
Rabatte, weiterhin berechnen wir auch hier 15 % des Bestellwertes (ohne Rabatt) sowie Frachtkosten !

Tel. 06181 - 5071204 Fax. 06181 - 5071204 Homepage: www.HeavenHanau.de eMail: Heaven@HeavenHanau.de

Alle abgebildeten Artikel sind für den ausschließlichen Tabakgenuß bestimmt.

Der Gerichtsstand ist Hanau.

änderungen Vorbehalten

 

Auszug aus der Neufassung des BetäubungsMittelGesetzes

Der Bundesminister der Gesundheit
Neufassung des BetäubungsMittelGesetzes

einige Auszüge:
§3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

  1. Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

    1.  Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder

    2.  ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen will.

  2. Eine Erlaubnis für die in Anlage 1 bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

§24a Anzeige des Anbaus von Nutzhanf
Der Anbau von Nutzhanf im Sinne des Buchstabens d der Ausnahmeregelung zu Cannabis (Marihuana) in Anlage 1 Teil B ist bis zum 15. Juni des Anbaujahres in dreifacher Ausfertigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 19 Abs. 3 anzuzeigen. Für die Anzeige ist das von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung herausgegebene amtliche Formblatt zu verwenden. Die Anzeige muß enthalten:

  1. den Namen, den Vornamen und die Anschrift des Landwirtes, bei juristischen Personen den Namen des Unternehmens der Landwirtschaft sowie des gesetzlichen Vertreters,

  2. die dem Unternehmen der Landwirtschaft von der zuständigen Berufsgenossenschaft zugeteilte Mitglieds-Katasternummer,

  3. die ausgesäte Sorte unter Beifügung der amtlichen Etiketten,

  4. die Aussaatfläche in Hektar und Ar unter Angabe der Katasternummer; anstelle der Katasternummer kann die Aussaatfläche auch durch die Gemarkung, Flur und Flurstück oder eine andere Angabe, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannt worden ist, charakterisiert werden.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung übersendet eine von ihr abgezeichnete Ausfertigung der Anzeige unverzüglich dem Antragsteller. Sie hat ferner eine Ausfertigung der Anzeige den zuständigen Polizeibehören und Staatsanwaltschaften auf deren Ersuchen zu übersenden, wenn dies zur Verfolgung von Straftaten nach diesem Gesetz erforderlich ist. Liegen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Anhaltspunkte vor, dass der Anbau von Nutzhanf nicht den Voraussetzungen des Buchstaben d der Ausnahmeregelung zu Cannabis (Marihuana) in Anlage 1 Teil B entspricht, teilt sie dies der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft mit.

Anlage I

(nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel)

Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

- ausgenommen

  1. deren Samen, sofern er nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist,

  2. wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut stammen, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs XII zu Artikel 7 a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2316/1999 der Kommission vom 22. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 280 S. 43) aufgeführt ist, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 vom Hundert nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,

  3. wenn sie als Schutzstreifen bei der Rübenzüchtung gepflanzt und vor der Blüte vernichtet werden oder

  4. wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen de §1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, oder die für eine Beihilfegewährung nach der Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 (ABl. EG Nr. L 160, S. 1) in Betracht kommen und der Anbau ausschließlich aus zertifiziertem Saatgut erfolgt, das in der jeweiligen Fassung des Anhangs Xll zu Artikel 7 a Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2316/1999 der Kommission vom 22. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 280 S. 43) aufgeführt ist, (Nutzhanf)-

Cannabisharz (Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

Wir bitten alle Kunden, sich stets über die aktuell gültige Fassung des BtmG sowie des Arzneimittelgesetzes und des Lebensmittel-Bedarfsgegenständegesetzes zu informieren, da diese ständigen Änderungen unterliegen und unsere Version weder Aktualität noch Freiheit von Fehlern garantieren kann.